Die Vielfalt der Gesellschaftsformen in Bulgarien
Bulgarien bietet Unternehmern eine breite Palette von Gesellschaftsformen, um ihre Geschäftstätigkeiten rechtlich zu organisieren. In diesem Blogbeitrag werden wir einen Überblick über die verschiedenen Gesellschaftsformen in Bulgarien geben und wie sie sich voneinander unterscheiden.
1. Einzelunternehmen (Sole Proprietorship)
Ein Einzelunternehmen in Bulgarien wird von einer einzelnen Person geführt. Dies ist die einfachste Gesellschaftsform.
2. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die OHG in Bulgarien erfordert die Zusammenarbeit von mindestens zwei Personen. Hier teilen sich die Partner die Verantwortung und das Risiko.
3. Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG in Bulgarien ähnelt der OHG, hat jedoch Kommanditisten, die nur begrenzt für die Schulden der Gesellschaft haften.
4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH in Bulgarien bietet den Gesellschaftern eine begrenzte Haftung, die auf ihre Einlagen beschränkt ist. Dies ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen.
5. Aktiengesellschaft (AG)
Die AG in Bulgarien teilt das Grundkapital in Aktien auf und ermöglicht die Beteiligung von Aktionären.
6. Genossenschaft (Cooperative)
Genossenschaften in Bulgarien sind Unternehmen, bei denen die Mitglieder gemeinsam das Eigentum teilen und Gewinne aufteilen.
7. Verein (Non-Profit Organisation)
Vereine in Bulgarien sind gemeinnützige Organisationen, die soziale oder kulturelle Ziele verfolgen. Obwohl keine traditionelle Gesellschaftsform, sind sie rechtlich geregelt.
Es ist entscheidend, sich vor der Gründung eines Unternehmens in Bulgarien rechtlich beraten zu lassen, um die geeignete Gesellschaftsform entsprechend den eigenen Zielen und Bedürfnissen zu wählen.